Feuerwerksverbot in der Altstadt

Das Abfeuern von Böllern und Raketen in der Silvesternacht wird in der Altstadt von Reutlingen untersagt.  "Wir setzen damit ein klares Zeichen für den Schutz und den Erhalt unserer historischen Altstadt. Die Marienkirche, der Spitalhof, das List-Gymnasium, das Tübinger Tor, das Gartentor, das Naturkundemuseum und die Fachwerkzeile Oberamteistraße - alles Gebäude von unschätzbaren kulturellem  Wert - müssen unbedingt bewahrt werden", so Oberbürgermeister Thomas Keck, der nach den Vorfällen in der vergangenen Silvesternacht nun die Reißleine gezogen  und eine Allgemeinverfügung erlassen hat, die Feuerwerkskörper der Kategorie F2 am 31. Dezember 2023 (Silvester) und 1. Januar 2024 (Neujahr) untersagt.

Durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk geriet in den frühen Morgenstunden am 1. Januar 2023  an der Ecke Hofstattstraße / Wilhelmstraße ein Gebäude in Brand. Das Feuer breitete sich über Verpackungskartons schnell aus und zog benachbarte Gebäude in Mitleidenschaft. Weil die Reutlinger Feuerwehr zur Sicherung der historischen Fachwerkzeile in der Oberamteistraße Kräfte in der Altstadt stationiert hatte, traf sie unmittelbar nach der Alarmierung am Brandort ein und konnte somit eine weitere Ausbreitung des Feuers erfolgreich verhindern. Dieser Vorfall zeigt die gesteigerte Gefahr und das potenziell erhebliche Schadensausmaß im Falle eines Brandes in der eng bebauten Altstadt auf.

ilvesterraketen bergen aufgrund ihrer langen Brenndauer und der extremen Temperaturen von bis zu 2000°C insbesondere in der anfälligen Altstadt das Risiko von Bränden. Die Fachwerkhäuser und sonstigen historisch wertvollen Gebäude sind daher einer erhöhten Brandgefahr durch Silvesterfeuerwerk ausgesetzt.  Der vermehrt leichtfertige Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, insbesondere der Kategorie F2, birgt aber nicht nur eine erhebliche Gefahr für die historische Bausubstanz, sondern auch für Menschen. Aus angetrunkenem Übermut kommt es immer häufiger zu gefährlichen Situationen in der Silvesternacht.

Das Gebiet, in dem das Zünden von Feuerwerkskörpern untersagt ist, wird begrenzt durch folgende Straßen: Eberhardstraße, Karlstraße, Karlsplatz, Gartenstraße, Burgplatz, Albtorplatz, Lederstraße und Willy-Brandt-Platz (siehe untenstehenden Lageplan mit dem rot umrandeten Gebiet).

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass seit dem 1. Oktober 2009 deutschlandweit ein Verbot für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern oder anderen Anlagen wie zum Beispiel Tankstellen besteht.

Verbotszone

Das Gebiet des Abbrennverbots wird umgrenzt durch folgende Straßen: Eberhardstraße / Karlstraße / Karlsplatz, Gartenstraße, Burgplatz, Albtorplatz, Lederstraße und Willy-Brandt-Platz.